Fluggastrecht Linienflug-Zeitänderung
vom 13.7.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
hallo, folgende flüge wurden im januar gebucht: 12. sep frankfurt-kuala lumpur weiterflug 13. sep kuala lumpur-sydney ankunft 14. sep 27. sep brisbane-kuala lumpur weiterflug 28. sep kuala lumpur-frankfurt ankunft 29. sep nun habe ich hier schon einige mal gelesen, das die airline (malaysian airlines) wohl probleme mit der auslastung hat, was eine flugzeitänderung auch beweist. der hinflug nach kuala lumpur wurde jetzt um einen ganzen tag auf den 11. sep VORverschoben, was einen längeren aufenthalt dort nach sich zieht. theoretisch könnte ich auch sofort weiter nach sydney fliegen, habe dort dann aber zwei zusätzliche nächte. ich kann also zwischen pest und cholera wählen - entweder zwei nächte eigenfinanziert in sydney oder eine nacht eigenfinanziert in kuala lumpur, die so nicht geplant waren. die airline selbst will für keine hotelzimmer etc. aufkommen, da ich ja die möglichkeit habe sofort nach sydney (ohne aufenthalt in kuala lumpur) zu fliegen, die zwei zusätzlichen nächte und der zusätzliche urlaubstag interessiert sie dann nicht mehr. auch der rückflug ist von einer flugzeitänderung betroffen, die reise brisbane nach kuala lumpur wurde um einen halben tag vorverlegt. natürlich möchte ich nicht kostenfrei stornieren, sondern die reise auf jeden fall antreten. dennoch muss ich doch (finanzielle) rechte haben?