Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ägypten verlangt grundsätzlich für die Einreise ein Visum und einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Dementsprechend scheint die Angestellte der Fluggesellschaft richtig gehandelt zu haben.
Etwas anderes würde wohl nur gelten, wenn die Botschaft zusätzlich klargemacht hätte, dass es sich hier um eine Ausnahmegenehmigung handeln soll und der Pass trotz kürzerer Gültigkeitsdauer ausreichend sein soll.
Ich befürchte daher, dass die Abweisung zurecht erfolgte. Ich würde allerdings gs zunächst einmal bei der Botschaft nachfragen, was diese hierzu sagt. Immerhin hat man Ihnen ja offenbar zugesagt, dass alle Probleme mit der Visumserteilung gelöst seien, was befremdlich erscheint, wenn dann doch der mindestens 6 Monate gültige Pass verlangt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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