Pflichtteil und Vermächtnis nach Eintritt des Erbfalls ausschlagen
vom 12.1.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Beispiel: Verzicht auf den Pflichtteil (ohne Gegenleistung oder Bedingungen) Meine Mutter, X, geboren am X, ist am X, verstorben. Er hat in seinem Testament meinen Bruder, Herrn X zum Alleinerben eingesetzt und mich, Tochter X, somit enterbt. Da ich meinem Bruder nicht zur Last fallen möchte, verzichte ich auf den mir zustehenden Pflichtteil ohne Gegenleistung mit sofortiger Wirkung und ohne jede Bedingung.