Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Der Pflichtteil stünde Ihnen zu falls Ihre Mutter Sie per Testament oder Erbvertrag enterben würde. Der Anspruch beträgt gemäß § 2303 BGB
die Hälfte des gesetzlichen Erdteils und ist ein reiner Geldanspruch.Wenn Ihre Mutter verwitwet versterben würde, dann wären die drei Kinder jeweils gesetzliche Erben.
Ihr Pflichtteil wäre dann die Hälfte Ihred gesetzlichen Erdteils, also ein Sechstel des Nachlasses in Geld. Bei 500.000 € Nachlass wären das dann 83.333 €.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Winkler
Rechtsanwalt
Antwort
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