Sehr geehrte Damen und Herren, drei meiner vier Stiefkinder ziehen in Kürze zu ihrer (jeweiligen) Mutter. ... Situation: 1.Ehe: 1986 – 1991, Kind A, geb. 1987 (wird in wenigen Wochen 18), verdient ca. 800,- € netto im Monat, zieht zur Mutter KM ist wieder verheiratet (keine Kinder), arbeitet Vollzeit 2.Ehe: 1992 – 1997, Kind B, geb. 1992 (13 Jahre), Kind C, geb. 1993 (12 Jahre) und Kind D, geb. 1995 (10 Jahre), gemeinsames Sorgerecht der Eltern, Kind B und C ziehen zur Mutter, Kind D bleibt beim Vater und dessen jetziger Ehefrau KM war ein weiteres Mal verheiratet, ist nun geschieden (keine Kinder), lebt seit ca. 2,5 Jahren mit Lebensgefährten zusammen in dessen Haus, verdient ca. 650,- € im Monat (zahlt demnach keinen Unterhalt für Kind D) 3.Ehe: geschlossen 1998, Kind E, geb. 2000 (5 Jahre) und Kind F, geb. 2004 (13 Monate), Ehefrau betreut sämtliche Kinder, hat kein Einkommen außer 230,- € Erziehungsgeld für das jüngste Kind Nettolohn des Mannes:3123,53 € Weihnachtsgeld 2004:1258,61 € (nach Abzug der Steuern) Lohnsteuererstattung 2004: 562,00 € Die Familie bewohnt einen Teil eines EFH in der Nähe von Trier, welches dem Mann gehört. ... -Haftpfl. 56,34 € Wohngebäudeversicherung313,42 € Monatliche Kosten, die eventuell vom Gehalt abzugsfähig sind: Krankenversicherung:172,90 € Zusatzversicherung:144,79 € Lebensversicherung: 33,34 € Riesterrente: 80,00 € Pflegeversicherung: 22,29 € Ratenzahlung Kredite:448,91 € Alle Versicherungen bestanden schon während der zweiten Ehe.