ich bin eigentümerin einer 3-zi- wohnung in wiesloch, die an ein ehepaar vermietet ist und ca 120 km von meiner wohnung entfernt liegt. es wohnen 6 parteien im haus, davon in 3 wohnungen die eigentümer selbst. zum haus gehört ein kleiner hof mit 3 garagen, wovon eine mir gehört und von meinen mietern benutzt wird. nun habe ich von der verwalterin des hauses einen brief erhalten, in dem ich dazu aufgefordert werde, meinen mieter anzumahnen, da er schon des öfteren sein auto im hof so geparkt hat, daß der zugang zu der anderen garage verhindert wurde. auch würde er des öfteren besucher haben, die auch im hof die anderen garageneinfahrten zuparken würden. der betroffene eigentümer, dessen garage zugeparkt wird, hätte sich an die verwalterin gewendet. muß ich in diesem fall wirklich sofort eine abmahnung erteilen ? ... mehrere abmahnungen (die verwalterin rief mich noch zusätzlich an und sagte, daß es dazu kommen könne) können zu einer kündigung der mieter führen, was ich mir nicht wünsche. die verwalterin sagte, ich solle den brief in einem harten ton verfassen und eine kopie an sie schicken. wie soll ich in dieser sache jetzt vorgehen ?