Kosten Notarvertrag bei Nichtzustandekommen des Kaufs
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Die Kosten für den Notarvetrag lagen bei mir als Käufer. ... Meine Frage gilt nun den Kosten des Notarvertrags. Im Vertrag selbst ist folgender Wortlaut festgehalten: "Sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Durchführung der darin vorgesehenen Transaktion stehen, trägt Käufer, soweit sie nicht durch die Kaufgegenständliche Gesellschaft wirtschaftlich verursacht und veranlasst sind."