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Auto gekauft und nun spontane finanzielle Probleme. Was tun?

25. November 2013 15:13 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


16:33

Zusammenfassung

Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Sache abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Notfalls kann er vom Verkäufer hierauf verklagt werden, was weitere Kosten verursacht. Ein Rücktrittsrecht wegen Geldmangels kennt das Gesetz nicht.

Ich habe mir bei ebay einen auto ersteigert.

Was ich sehr gerne abbezahl2n möchte ich kann von der summe xxx 80% jetzt abbezahlen

Denn Restbetrag 20% innerhalb 1 Monat

Leider ist der Verkäufer damit nicht einverstanden und meint das ich ein spaß bieter bin.

Der Käufer verpflichtet sich den Wagen innerhalb 7 Tagen abzuholen und Bar zu bezahlen!
Das Fahrzeug wird abgemeldet Übergeben , weshalb ich bitte an Überführungskennzeichen oder sonstige Transportmittel zu Denken. Es ist jedem gestattet den Wagen vor Beendigung der Auktion zu besichtigen.Nachverhandlungen werden nicht Aktzeptiert! Spassbieter werden auf 35% der Verkaufssumme verklagt! Und wie immer....Da dies eine Privatauktion ist gebe ich keinerlei Garantie auf den oben genannten Artikel!Ebenso ist ein Umtausch ausgeschlossen!

Die Verpflichtung war in der Auktion große und deutlich so formuliert.
Was kann mir pasieren was ist die lösung im Gesetz

Warum ich nicht alles zahlen kann wegen lasschriften und Rechnungen wobei ich nicht erwartet hatte

25. November 2013 | 15:49

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:

Die Lösung vom Gesetz ist so, dass der Verkäufer Sie auf Zahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Abnahme des Fahrzeugs verklagen kann. Für diesen Prozess fallen weitere Kosten an, die Ihnen auferlegt würden, hinzu kommen ggf. noch Kosten für die Lagerung des Fahrzeugs usw.

Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, das Geld schnellstmöglich aufzutreiben und den PKW abzunehmen oder aber mit dem Käufer eine einvernehmliche Regelung zu finden.

Ein Rücktrittsrecht wegen fehlenden Geldes sieht das Gesetz bedauerlichereweise nicht vor.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 25. November 2013 | 16:28

Heißt das jetzt das ich denn Restbetrag abbezahlen kann dann zusätzlich garagenkosten ....

Das heißt ich würde das auto bekommen dafür müsste ich zusätzliche kosten extra bezahlen verstehe ich das richtig

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. November 2013 | 16:33

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nein, Sie können den Restbetrag nicht abbezahlen, sondern müssen wie vereinbart den gesamten Betrag sofort bezahlen. Mit einer späteren Abbezahlung müsste sich der Verkäufer einverstanden erklären. Dies wäre eine Änderung des bisherigen Vertrags, zu der er zustimmen muss.

Tun Sie dies nicht, können u.U. zusätzlich Garagenkosten anfallen.

Bezahlen Sie das Auto nur zum Teil, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Ihnen dieses schon zu geben, sondern erst wenne vollständig bezahlt ist.

Bezahlen Sie das Auto nicht wie vereinbart vollständig, können weitere Kosten anfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler

ANTWORT VON

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