Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern vermachten mir 2010 ein Wohnhaus als Schenkung. Auszug aus der Urkunde: "- Überlassung: Herr XXX und Frau YYY überlassen hiermit an ihren Sohn ZZZ zum Alleineigentum mit allen Rechten und Pflichten, Bestandteilen und gesetzlichem Zubehör den in Abschnitt 2 bezeichneten Grundbesitz mit allen sich darauf befindlichen Gebäuden im heutigen Zustand … - Gegenleistung, Schenkung: Der Erwerber räumt den Veräußerern als Berechtigten in Gütergemeinschaft auf Lebenszeit ein unentgeltliches Wohnungsrecht am überlassenen Grundbesitz ein …" Dieses Wohnrecht soll nun gelöscht werden (die Eltern haben und hatten eh nie vor dieses Wohnrecht zu nutzen, denn sie haben im Haus meiner Schwester, in dem sie auch tatsächlich wohnen, Nießbrauch). ... Die Löschung (also „Schenkung") des Wohnrechts kann doch nicht dazu führen, dass ich den Freibetrag überschreite und Schenkungssteuer bezahlen muss?