Erbfolge - kein Testament
vom 11.2.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich wende mich heute mit einem für Sie sicherlich einfach einzuschätzenden Sachverhalt an Ihr Forum: Der verstorbene Erblasser hat kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen. ... Seine Eltern sowie seine leiblichen Geschwister sind bereits verstorben. ... Bei den Geschwistern muss man zwischen leiblichen Geschwistern und Halbgeschwistern unterscheiden.