böswillige Schenkung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Bruder und ich sind per Erbvertrag zwischen meinen Eltern als Vertragserben vorgesehen. Nach dem Tode meines Vaters 1990 erlangte mein Bruder von meiner Mutter heimlich nach und nach (bis 2004) den gesamten Grundbesitz, damit ich nichts erben sollte (die entsprechenden Eintragungen sind im Grundbuch durchgeführt worden). ... Ihre Geschäfte werden von meinem Bruder geführt, der ebenfalls keine Auskunft gibt.