Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Im Hinblick auf den Nachlass Ihres Vaters gelten die Verfügungen in dessen Testament.
§ 2106 Absatz 1 BGB
bestimmt insoweit:
"Hat der Erblasser einen Nacherben eingesetzt, ohne den Zeitpunkt oder das Ereignis zu bestimmen, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll, so fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tode des Vorerben an."
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Diese Antwort ist vom 26.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter herr roth,
das war mir so leider schon bewusst nur beantwortet es meine frage leider nicht.
Es steht wort für wort im notariellen testament vom vater :
" zu meiner alleinigen nicht befreiten voerbin berufe ich meine frau xxx. Den mir gehörenden hausrat im weitesten sinne sowie meibe persönlichen gegenstände und etwaigen ersparnisse vermache ich ihr zu freiem eigentum.
nacherben sind meine kinder
a) bruder xx
b) ich
zu je 1/2 anteil.
Die nacherbanwartschaften sind nucht vererblich. Der nacherbfall tritt nur mut dem tode der vorerbin, nicht auch im falle ihrer wiederverheiratung, ein.
sollre meine ehefrau (war nicht der fall) vor mir versterben, so berufe ich ersatzweise zu meinen erben zu gkeichen teilen meine vorgenannten kinder bruder und ich.
für den fall, dass ich naxh meiner ehefrau versterben sollte (war nicht der Fall) , ordne ich testamentsvollstreckung an.
Das haus gehörte beide eltern zur hälfte. Nach vaters tod bekam mutter die hälfte von vater.
meine frage! Kann mutter mit ihrem handgeschriebenen Testament von 2015 nur mich alleine zum erben von diesem haus machen? Oder sagt das gesetzt, nein?!
Da mein bruder ja ein haus bekommt was nach vaters tod gekauft wurde.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Hälfte der Immobilie, die im Eigentum Ihrer Mutter stand, konnte auf Sie durch Testament übertragen werden.
Die andere Hälfte steht den beiden Nacherben zu.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth