Unterlassungserklärung Beleidigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Da diese Art der Rechtsverfolgung sehr risikoreich und kostenträchtig ist, bin ich nun auf den Gedanken gekommen, eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung bzw. Übler Nachrede einzufordern mit Androhung einer Strafe bei Wiederholung und wenn möglich mit Schmerzensgeldforderung. ... Das Thema Beleidigung hatte niemanden wirklich interessiert.