Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und Elternzeit
vom 9.4.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Im Arbeitsvertrag sind keine speziellen Regelungen zu Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Urlaub oder während einer Elternzeit enthalten. Tatsächlich wurden mir in diesen Fällen bislang keine Fortzahlungen über das Grundgehalt hinaus gewährt – weder bei Krankheit noch im Urlaub oder bei anderen Fehlzeiten.