Frage zur Scheinselbstständigkeit
vom 16.3.2021
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Die Verträge der Berater und die AGB´s des Esoterikportales sagen nichts über die angeblich Exklusiv beschäftigten Berater aus und der Status „Exklusiv" wird intern vom Portalbetreiber und dem Berater festgelegt. ... Es werden viele Exklusiv Berater beschäftigt und die verrichten dieselben Arbeiten wie andere nicht exklusive Berater •Der Portalbetreiber vermittelt zwar nur die Gespräche zwischen Berater und Kunde, die Berater sind aber durch einen Vertrag beim Portalbetreiber als freiberuflich eingestellt und durch den Vertrag gebunden.