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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb

| 5. September 2022 18:58 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


21:12

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,

folgender Sachverhalt:
-Arbeitsbeginn in Kanzlei: 1.12.2014 als Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden
-Erhöhung der Arbeitszeit ab 1.9.2019 auf 30 Wochenstunden
-Mitarbeiteranzahl: Der Chef, eine weitere Teilzeitkraft und ich
-kein Tarifvertrag

Kündigungsfrist lt Vertrag: "Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers".

Ist es richtig, dass ich eine 2-monatige Kündigungsfrist einhalten muss wegen der Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren?

Oder ist es sogar so, dass ich eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten muss, weil die Betriebszugehörigkeit im Dezember dann bereits 8 Jahre besteht? Das mit der Betriebszugehörigkeit ist mir leider auch nicht so ganz klar.

Wann muss ich also kündigen, dass ich zum 1.12. ausscheiden kann (wenn das überhaupt möglich ist) und wann, wenn ich zum 1.1.2023 aus der Kanzlei ausscheiden möchte?

Danke für Ihre Hilfe

5. September 2022 | 19:36

Antwort

von


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52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gerne können Sie mir, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen, den gesamten Arbeitsvertrag per Mail direkt übermitteln.

Wenn ich von dem zitierten Wortlaut aus dem Vertrag ausgehe, handelt es sich hierbei um eine Regelung, die dem Paragrafen 622 VI BGB genügt. Die Klausel enthält dann für Sie und Ihren Arbeitgeber gleichlautende Kündigungsfristen. Eine solche Gleichstellungsabrede ist wirksam und gilt auch für Kleinbetriebe.

Da Sie heute mehr als 7 Jahre im Betrieb beschäftigt sind -hierfür gilt der Zeitraum seit dem 1.12.2014- gilt für Sie Paragraf 622 II Nr. 2 BGB. Danach beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende.

Wenn Sie zum 30.11.2022 ausscheiden wollen, muss die Kündigung Ihrem Arbeitgeber gegenüber spätestens am 30.09.2022 zugehen, bei einer Kündigung zum 31.12.2022 dann spätestens zum 30.10.2022. Auch hier gilt, da Sie auch im letzten Fall noch keine 8 Jahre am 30.10 beschäftigt sind, die Frist von 2 Monaten zum Monatsende.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung und verweise nochmals auf mein Angebot auf Einsicht in den gesamten Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2022 | 21:10

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Klein,

herzlichen Dank für Ihre schnelle und präzise Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.

Beste Grüße und einen schönen Abend.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2022 | 21:12

Sehr geehrte Fragestellerin

Das freut mich. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

Bewertung des Fragestellers 5. September 2022 | 21:21

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