Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gerne können Sie mir, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen, den gesamten Arbeitsvertrag per Mail direkt übermitteln.
Wenn ich von dem zitierten Wortlaut aus dem Vertrag ausgehe, handelt es sich hierbei um eine Regelung, die dem Paragrafen 622 VI BGB genügt. Die Klausel enthält dann für Sie und Ihren Arbeitgeber gleichlautende Kündigungsfristen. Eine solche Gleichstellungsabrede ist wirksam und gilt auch für Kleinbetriebe.
Da Sie heute mehr als 7 Jahre im Betrieb beschäftigt sind -hierfür gilt der Zeitraum seit dem 1.12.2014- gilt für Sie Paragraf 622 II Nr. 2 BGB. Danach beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende.
Wenn Sie zum 30.11.2022 ausscheiden wollen, muss die Kündigung Ihrem Arbeitgeber gegenüber spätestens am 30.09.2022 zugehen, bei einer Kündigung zum 31.12.2022 dann spätestens zum 30.10.2022. Auch hier gilt, da Sie auch im letzten Fall noch keine 8 Jahre am 30.10 beschäftigt sind, die Frist von 2 Monaten zum Monatsende.
Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung und verweise nochmals auf mein Angebot auf Einsicht in den gesamten Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Klein
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Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Klein,
herzlichen Dank für Ihre schnelle und präzise Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
Beste Grüße und einen schönen Abend.
Sehr geehrte Fragestellerin
Das freut mich. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein