Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um eine verlässliche Antwort zu machen, muss der Arbeitsvertrag gesichtet werden. Die nachstehenden Ausführungen erfolgen aufgrund Ihrer Angaben.
Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass 32,5 Stunden pro Woche vereinbart wurden, 12,5 Stunden werden aber ausbezahlt, 10 Stunden werden als Minusstunden geführt.
Nach § 615 gilt für die Vergütung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers und bei Betriebsrisiko folgendes:
„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. …. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt".
Diese Regelung kann jedoch durch einen Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden mit der Folge, dass der Arbeitnehmer das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Das ist hier (leider) der Fall:
„Ausbezahlt bekommt er laut Vertrag entsprechend 10 Stunden pro Woche weniger, die als Ausgleich für Schulferien oder sonstige Ausfallzeiten einbehalten werden".
Aus der vertraglichen Regelung folgt, dass sich der Arbeitnehmer einverstanden erklärt hat, dass sonstige Ausfallzeiten als Minusstunden berücksichtigt wurden.
Zu Ihren Fragen:
Dies kann doch eigentlich nicht rechtens sein da der Mitarbeiter diese Minusstunden weder verursacht hat, noch beeinflusst hat?
Da die gesetzliche Regelung ausgeschlossen ist durch den Vertrag, ist das Vorgehen des AG zulässig
Liegt hier nicht das Risiko bei dem Arbeitgeber
Nein
oder gibt es da im sozialen Bereich (die Genehmigung der Stunden und Zahlung an die Firma selbst erfolgt über den Kreis der Stadt x) andere Regelungen?
nein
Wie kann der Arbeitnehmer hier argumentieren und hat er überhaupt eine Chance dageben anzugehen?
Leider hat er keine Chance
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen