Mit dem Vormieter traf ich folgende Vereinbarung: "Sehr geehrter VERMIETER, hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir, Herr K. und Herr J., uns geeinigt haben, dass die Wohnung in der ... nicht frisch gestrichen an den Nachmieter, Herrn K. übergeben wird, da dieser einen eigenen Anstrich aufbringen möchte." ... Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Instandhaltung der Mieträume verpflichtet, soweit im Folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. 2. ... Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreperaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu.