Ein Vermieter kündigt fristgerecht aber ohne vorheriger Abmahnung oder ähnliches einem Kioskbetreiber. Der Betreiber hatte aber erst ca. ein halbes Jahr zuvor ca. 15.000€ in das Inventar investiert. Er hat es quasi vom Vormieter (ebenfalls ein Kiosk) übernommen. Der jetzige Betreiber hat also nicht nur das Problem, dass er aus den Räumlichkeiten raus muss, sondern auch das Problem, dass er das erworbene Inventar schlechter veräußern kann, weil der Vermieter keine Nachmieter vom jetzigen Betreiber akzeptiert. Muss der Noch-Betreiber tatsächlich den Investitionsverlust in Kauf nehmen. Zumal die Begründung für die Kündigung vom Vermieter (sehr alt und stur)eher schlecht nachvollziehbar ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
KündigungVermieter
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ein Mieter und Betreiber eines Kioskes ist ein sogenannter gewerblicher Mieter und genießt einen geringeren Kündigungsschutz als ein Wohnungsmieter.
Dementsprechend braucht der Vermieter eine fristgemäße Kündigung nicht zu begründen, eine eher schlecht nachvollziehbare Kündigung ist dementsprechend unschädlich.
Leider muß der Mieter auch den Investitionsverlust in Kauf nehmen, da von Gesetz wegen der Vermieter auf solche Investitionen bei seinen Kündigungsentscheidungen keine Rücksicht zu nehmen braucht.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Ergänzung vom Anwalt30. Mai 2007 | 00:31
Errata:
Dem zweiten und dritten Wort der Anrede ist selbstverständlich ein "r" anzuhängen. Ich bitte dieses Versehen nachzusehen.