Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten unseren Mietvertrag (insbesondere die Klauseln zu Schönheitsreperaturen, Instandhaltung, Benutzung der Mietsache, Kleinreparaturen, Beendigung des Mietverhältnisses [hier auch insbesondere den Teil zu den Schönheitsreperaturen]) zu prüfen, ob dieser noch der aktuellen rechtsprechung genüge trägt und weder Vermieter noch Mieter benachteiligt. ... Bei unbefugter Untervermietung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (fristlose Kündigung). 4. ... Auf die Kündigung des Mietvertrags finden die Vorschriften der §§ 573 ff BGB Anwendung.