Ich bat um Zusendung des ursprünglichen Belegs der Kurskosten (seinerzeit direkt fakturiert an meinen Arbeitgeber) und um eine Rechnung des Ex-Arbeitgebers an mich, damit ich die Kosten problemlos bei der Steuer geltend machen kann. ... Folgend sehen Sie noch die vertragliche Vereinbarung bzgl der Übernahme der Fortbildungskosten: *** *** *** *** *** *** *** *** *** 1. ... Kündigt Herr X vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme oder vor deren Beendigung, ohne daß hierzu ein wichtiger Grund vorlag, oder kündigt innerhalb dieses Zeitraums der Arbeitgeber aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen, so ist Herr X verpflichtet, die unter Punkt 2 geregelten Kosten dem Arbeitgeber wie folgt zu erstatten: a) bei einer Kündigung während der Fortbildungsmaßnahme in Höhe von 100 %, b) bei einer Kündigung vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme in Höhe von 75 %, c) bei einer Kündigung nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme, jedoch vor Ablauf von 12 Monaten in Höhe von 50 % oder d) bei einer Kündigung nach Ablauf von 12 Monaten, jedoch vor Ablauf von 24 Monaten, in Höhe von 25 %. 6.