Guten Tag, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 1977 haben wir,die Töchter meiner Schwiegereltern,mein Schwager und ich aus der Erbengemeindschaft meines Schwiegervaters das neben seinem Einfamilienhaus liegende Grundstück, wir vier zu je einem 1/4 Anteil gekauft. Danach baute meine Schwager mit Frau und ich mit meiner Frau 1 Spiegelverkehrtes Haus,wo Haus und Garten gleich groß sind. Mit Genehmigung des Nachbarn wurde eine Doppelgarage neben dem Haus meines Schwagers und Frau gebaut und eine Zufahrt von 15m gepflastert.Die Kosten hierfür teilten sich beide Parteien.Im Notarvertrag wurden beide Häuser als Wertgleich ausgeschrieben.