Verjährung einer Urkundenfälschung/erneutes Gebrauchmachen
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Weitere Verträge (andere Versicherung) von 1993 (2 LV) und 1996 (1 LV), erstgenannte bereits für unwirksam erklärt und rückabgewickelt, Überprüfung der zweiten läuft, hier käme evtl. § 267 I Alt. 2 StGB in Betracht (nachträgliche Änderung). ... Würde der im März 2007 erneute Gebrauch der Urkunde (Versicherungsvertrag) wg. der Änderung der Bezugsberechtigung (notwendig wg.Todesfall) die Verjährungsfrist erneut beginnen lassen? ... Ist die Änderung der Bezugsberechtigung gültig ohne konkrete Bennenung der minderjährigen Enkel (Name/Geburtsdatum)?