Unterhalt - Mangelfall?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Ich habe ein Einkommen von 916,- € Netto. ... Somit wäre mein Mann für mich auch unterhaltspflichtig, wenn man berücksichtigt,daß ich eine eigene Tochter 11 J alt, die ich versorgen muss (deswegen nur eingeschränkt berufstätig). Mein Einkommen unterschreitet den Selbstbehalt von 650,- € (Leitlinie Düsseldorfer Tabelle) gegenüber den Kindern aus erster Ehe.