Dehr geehrter Ratsuchender,
leider sehe ich nach ihrer - relativen kurzen - Darstellung des zugrundeliegenden Sachverhaltes weder Fehler bei der Ablehnung des ALG II-Antrages, noch sonstige (Grund-)Rechtsverletzungen.
Insbesondere Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der ALG II-Regelungen erübrigen sich. Diese wurde in der Vergangenheit mehrfach höchstrichterlich bestätigt.
Einzige Möglichkeit für Ihre Tochter wäre der Auszug aus der elterlichen Wohnung. Dieses wird jedoch höchstwahrscheinlich erst bei Erreichen eines höheren Alters akzeptiert.
Es bleibt daher tatsächlich nur: Ihre Tochter muß die Erwerbsbemühungen intensivieren, um die derzeitige unzumutbare Situation zu beenden.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
vielen Dank für ihre schnelle Beantwortung.Rechtsempfinden ist in diesem Land eben nicht gleich recht nach Gesetz.Jeder stirbt für sich alleine,so kann man es auch verstehen.Aber sie haben mir sehr geholfen und einen weiteren nervlichen Einspruch erspart der nichts gebracht hätte.Mal sehen was aus diesem Staat mal wird?Ich habe Erkenntnis gewonnen,hilf nur deiner Familie,andere Menschen gehen dich nichts an.Was macht der Staat nur für Fehler?
MfG., und vielen Dank
Kiitos (ist Finnisch und heist Danke)
Da ich die Details des von Ihnen angesprochenen Ablehnungsbescheides nicht prüfen konnte, ist nicht gesagt, dass dieser wirklich rechtmäßig erging. Es spricht selbstverständlichs nichts dagegen, zumindest "auf Verdacht" in Widerspruch zu gehen.