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Hartz4 Bedarfsgemeinschaft,eigenbehalt

| 12. Dezember 2006 20:00 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Nach Widerspruch wurde unsere Miete richtig berechnet aber der eigentliche Widerspruch nicht.Tochter ist über 18,kein Einkommen und lebt mit Eltern in selber Wohnung.Zur Grundlage:
Mutter einkommen AlG I 951,-Eu Netto
Vater Nettoeinkommen 576,-Eu Netto vollbeschäftigt
Tochter Kindergeld 154,-Eu
Miete gesamt 470,-Eu ca,67qm

Unsere Tochter bekomt kein AlG II,weil wir abzüglich allem 47,68 Eu über dem Grundbedarf liegen.Wird hier nicht das BGB untergraben und die Würde des Menschen angegriffen,da ich für Vollbeschäftigung grade mal 26 Cent pro stunde mehr habe als mein Grundbedarf weil unser Einkommen per BG geteilt wurde und Arbeiten zur würde des Menschen gehört?Aber für 26 Cent mehr?Außerdem wird hier nicht das Gleichheitsgesetz laut BGB untergraben?Nach Düsseldorfer Tabelle gibt es für Unterhaltspflichtige die Getrent leben einen Eigenbehalt,der wurde in der BG nicht berücksichtigt.
Wir liegen unter der Tabelle und weigern uns der Tochter Barunterhalt zu zahlen,im zweiffel wäre eine kleinere Wohnung ein Ausweg?
Danke im voraus

Dehr geehrter Ratsuchender,

leider sehe ich nach ihrer - relativen kurzen - Darstellung des zugrundeliegenden Sachverhaltes weder Fehler bei der Ablehnung des ALG II-Antrages, noch sonstige (Grund-)Rechtsverletzungen.

Insbesondere Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der ALG II-Regelungen erübrigen sich. Diese wurde in der Vergangenheit mehrfach höchstrichterlich bestätigt.

Einzige Möglichkeit für Ihre Tochter wäre der Auszug aus der elterlichen Wohnung. Dieses wird jedoch höchstwahrscheinlich erst bei Erreichen eines höheren Alters akzeptiert.

Es bleibt daher tatsächlich nur: Ihre Tochter muß die Erwerbsbemühungen intensivieren, um die derzeitige unzumutbare Situation zu beenden.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. Dezember 2006 | 21:02

Sehr geehrter Rechtsanwalt,
vielen Dank für ihre schnelle Beantwortung.Rechtsempfinden ist in diesem Land eben nicht gleich recht nach Gesetz.Jeder stirbt für sich alleine,so kann man es auch verstehen.Aber sie haben mir sehr geholfen und einen weiteren nervlichen Einspruch erspart der nichts gebracht hätte.Mal sehen was aus diesem Staat mal wird?Ich habe Erkenntnis gewonnen,hilf nur deiner Familie,andere Menschen gehen dich nichts an.Was macht der Staat nur für Fehler?
MfG., und vielen Dank
Kiitos (ist Finnisch und heist Danke)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2006 | 09:11

Da ich die Details des von Ihnen angesprochenen Ablehnungsbescheides nicht prüfen konnte, ist nicht gesagt, dass dieser wirklich rechtmäßig erging. Es spricht selbstverständlichs nichts dagegen, zumindest "auf Verdacht" in Widerspruch zu gehen.

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