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Unterhalt - Mangelfall?

| 19. März 2007 15:25 |
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Familienrecht


Beantwortet von


23:14

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann hat ein Nettoeinkommen von 2400,- €, 2 kinder aus erster Ehe, 12 u 14 J. alt. Ich habe ein Einkommen von 916,- € Netto. Wir ziehen uns bei der Berechnung die Fahrtkosten ab, bei meinem Mann 524,40 (92 Km x 0,30€ x 19 Tage) bei mir sind es 627,- €. Somit wäre mein Mann für mich auch unterhaltspflichtig, wenn man berücksichtigt,daß ich eine eigene Tochter 11 J alt, die ich versorgen muss (deswegen nur eingeschränkt berufstätig). Mein Einkommen unterschreitet den Selbstbehalt von 650,- € (Leitlinie Düsseldorfer Tabelle) gegenüber den Kindern aus erster Ehe. Da mein Mann morgen ein Termin beim JA hat, bitte ich Sie, die Frage zu beantworten, ob bei uns Mangelfall besteht und wir uns die Fahrtkosten zur Arbeit ivH abziehen können. Vielen Dank!

19. März 2007 | 16:06

Antwort

von


(219)
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Grundsätzlich sind berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die Düsseldorfer Tabelle sieht eine Pauschale von 5 % des Einkommens vor, mindestens 50,00 Euro, höchstens 150,00 Euro.

Da Ihre Fahrtkosten diesen Höchstbetrag übersteigen, sind sie nachzuweisen. Die Berechnung der berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Im Regelfall werden zwar die Fahrtkosten mit 0,30 Euro angesetzt, jedoch werden z.B. vom OLG Braunschweig nur 0,26 Euro akzeptiert. Außerdem wird anhand der Umstände des Einzelfalles geprüft, ob die Fahrtkosten angemessen sind, also ob z.B. bei größerer Entfernung eine Kürzung vorgenommen werden muss oder ob es zumutbar wäre, öffentliche Verkehrsmittel mit allen Vergünstigungen (Monatskarte,BahnCard) zu nutzen.

Nach Ihren Angaben könnte es sich um einen Mangelfall handeln, wenn die gesamten Fahrtkosten berücksichtigt werden können. Deshalb wären zunächst die o.g. Punkte zu klären.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich ausführlich anwaltlich beraten zu lassen und unter Berücksichtigung aller Umstände Ihres konkreten Falles eine Unterhaltsberechnung anfertigen zu lassen, bevor beim Jugendamt eine Urkunde unterschrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2007 | 19:45

Vielen Dank für Ihre Antwort! Was ich vergessen hatte, war auch die private Altersvorsorge meines Mannes iH von 180€/monatl., dringend notwendig da während einer 10jährigen Selbständigkeit (anfangs in der 1. Ehe), keine Beiträge zur RV eingezahlt wurden. Normalerweise würde mein Mann im Alter zum Sozialfall werden und seine Kinder ev. belasten. Öffentliche Verkehrsmittel sind utopisch und auszuschließen. Der U wurde schon mal berechnet, die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten wird allerdings seitens KM angezweifelt. Unsicher bin ich allerdings bez. meiner Fahrtkosten, ob diese auch relevant sind.
Das JA stuft meinen Mann derzeit in Spalte 8 der DT!!! Was für uns untragbar ist!
Vielen Dank!

Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2007 | 20:30

Vielen Dank für Ihre Antwort! Was ich vergessen hatte, war auch die private Altersvorsorge meines Mannes iH von 180€/monatl., dringend notwendig da während einer 10jährigen Selbständigkeit (anfangs in der 1. Ehe), keine Beiträge zur RV eingezahlt wurden. Normalerweise würde mein Mann im Alter zum Sozialfall werden und seine Kinder ev. belasten. Öffentliche Verkehrsmittel sind utopisch und auszuschließen. Der U wurde schon mal berechnet, die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten wird allerdings seitens KM angezweifelt. Unsicher bin ich allerdings bez. meiner Fahrtkosten, ob diese auch relevant sind.
Das JA stuft meinen Mann derzeit in Spalte 8 der DT!!! Was für uns untragbar ist!
Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2007 | 23:14

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Auffassung der Kindesmutter bezüglich der Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten ist nicht entscheidend, ebensowenig wie die Auffassung des Jugendamtes, denn das Jugendamt gibt nur eine summarische Einschätzung und gibt Ihrem Mann Gelegenheit, einen gebührenfreien Unterhaltstitel erstellen zu lassen.
Notfalls muss es Ihr Mann eben auf eine Klage ankommen lassen, so dass dann ein Gericht über die Abziehbarkeit der verschiedenen Positionen entscheiden muss.

Für Ihre Fahrtkosten gilt das Gleiche, evl. kommt eine Kürzung wegen großer Entfernung in Betracht oder ein Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel. Soweit Ihre Fahrtkosten als notwendig und angemessen anzusehen sind, mindern sie rechnerisch Ihr Einkommen, so dass Sie dann rechnerisch einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem Mann haben, weil Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um Sie und Ihre Tochter zu unterhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

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