Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Grundsätzlich sind berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Die Düsseldorfer Tabelle sieht eine Pauschale von 5 % des Einkommens vor, mindestens 50,00 Euro, höchstens 150,00 Euro.
Da Ihre Fahrtkosten diesen Höchstbetrag übersteigen, sind sie nachzuweisen. Die Berechnung der berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Im Regelfall werden zwar die Fahrtkosten mit 0,30 Euro angesetzt, jedoch werden z.B. vom OLG Braunschweig nur 0,26 Euro akzeptiert. Außerdem wird anhand der Umstände des Einzelfalles geprüft, ob die Fahrtkosten angemessen sind, also ob z.B. bei größerer Entfernung eine Kürzung vorgenommen werden muss oder ob es zumutbar wäre, öffentliche Verkehrsmittel mit allen Vergünstigungen (Monatskarte,BahnCard) zu nutzen.
Nach Ihren Angaben könnte es sich um einen Mangelfall handeln, wenn die gesamten Fahrtkosten berücksichtigt werden können. Deshalb wären zunächst die o.g. Punkte zu klären.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich ausführlich anwaltlich beraten zu lassen und unter Berücksichtigung aller Umstände Ihres konkreten Falles eine Unterhaltsberechnung anfertigen zu lassen, bevor beim Jugendamt eine Urkunde unterschrieben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort! Was ich vergessen hatte, war auch die private Altersvorsorge meines Mannes iH von 180€/monatl., dringend notwendig da während einer 10jährigen Selbständigkeit (anfangs in der 1. Ehe), keine Beiträge zur RV eingezahlt wurden. Normalerweise würde mein Mann im Alter zum Sozialfall werden und seine Kinder ev. belasten. Öffentliche Verkehrsmittel sind utopisch und auszuschließen. Der U wurde schon mal berechnet, die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten wird allerdings seitens KM angezweifelt. Unsicher bin ich allerdings bez. meiner Fahrtkosten, ob diese auch relevant sind.
Das JA stuft meinen Mann derzeit in Spalte 8 der DT!!! Was für uns untragbar ist!
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Antwort! Was ich vergessen hatte, war auch die private Altersvorsorge meines Mannes iH von 180€/monatl., dringend notwendig da während einer 10jährigen Selbständigkeit (anfangs in der 1. Ehe), keine Beiträge zur RV eingezahlt wurden. Normalerweise würde mein Mann im Alter zum Sozialfall werden und seine Kinder ev. belasten. Öffentliche Verkehrsmittel sind utopisch und auszuschließen. Der U wurde schon mal berechnet, die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten wird allerdings seitens KM angezweifelt. Unsicher bin ich allerdings bez. meiner Fahrtkosten, ob diese auch relevant sind.
Das JA stuft meinen Mann derzeit in Spalte 8 der DT!!! Was für uns untragbar ist!
Vielen Dank!
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Auffassung der Kindesmutter bezüglich der Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten ist nicht entscheidend, ebensowenig wie die Auffassung des Jugendamtes, denn das Jugendamt gibt nur eine summarische Einschätzung und gibt Ihrem Mann Gelegenheit, einen gebührenfreien Unterhaltstitel erstellen zu lassen.
Notfalls muss es Ihr Mann eben auf eine Klage ankommen lassen, so dass dann ein Gericht über die Abziehbarkeit der verschiedenen Positionen entscheiden muss.
Für Ihre Fahrtkosten gilt das Gleiche, evl. kommt eine Kürzung wegen großer Entfernung in Betracht oder ein Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel. Soweit Ihre Fahrtkosten als notwendig und angemessen anzusehen sind, mindern sie rechnerisch Ihr Einkommen, so dass Sie dann rechnerisch einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem Mann haben, weil Ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um Sie und Ihre Tochter zu unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin