Wann muss ein Anwalt dem Mandant die absehbaren Kosten für ein Mandat offen legen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Für den Fall, dass man dort nicht alle Kosten übernehme, offerierte man mir, mich mit einer Selbstbeteiligung von max. 200,- an den Kosten zu beteiligen – dem stimmte ich so auch zu. ... Von der Übernahme, bzw. zumindest dem Einreichen der Kosten bei meiner RV war plötzlich keine Rede mehr. ... Nun meine Fragen: a)wann und in wie weit kann und muss ein Anwalt seinem Mandanten die absehbaren und vom Mandanten ggf. zu tragenden Kosten offenbaren?