Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Für die Wasserkosten, die der Verkäufer von Ihnen fordern will, ist dieser im Falle Ihres Bestreitens beweispflichtig. Er muss nachweisen, dass diese Kosten von Ihnen ausgelöst worden sind, Sie die entsprechende Wassermenge verbraucht haben, wenn Sie nicht auf dieses pauschale Angebot eingehen. Das wird ihm nicht möglich sein. Daher rate ich davon ab, den Betrag zu bezahlen.
Ein Anspruch Ihrerseits auf den Umbau kann ich nach den bisherigen Schilderungen nicht erkennen.
Der Verkäufer wird sich aber auf einen Umbau einlassen müssen, wenn er die Wasserkosten anteilig von Ihnen erstattet haben möchte.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin