Hallo, mein Freund und ich haben im Juli 2004 einen Mietvertrag unterschrieben, in dem folgendes festgelegt wurde: Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. ... Zudem wird in dem Urteil noch folgendes Erwähnt: Der formularmäßige Kündigungsverzicht in § 2 Nr. 3 des Mietvertrages der Parteien ist gemäß § 9 Abs. ... Ich habe anhand dieses Urteils vor, den Mietvertrag unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen, möchte aber vorher wissen, ob ich mich tatsächlich auf dieses Urteil berufen kann, und Chancen habe, den Vertrag auf diese Weise zu kündigen.