ehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen wie folgt beantworten möchte.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Dem Kündigenden darf nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar sein, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einzuhalten.
Nach allem verständlichen Ärger, den Sie in kurzer Zeit mit Ihrem Vermieter und den Mitbewohnern hatten, dürfte ein solcher wichtiger Grund nicht vorliegen. Nach Ihren Schilderungen wäre ein fristlose Kündigung durch den Vermieter im Übrigen auch nicht gerechtfertigt gewesen. So kann dieser nicht kündigen aufgrund von Beschwerden Dritter, sondern allenfalls aufgrund von häufigeren erheblichen objektiven Lärmbelästigungen, wobei hier in jedem Fall eine Abmahnung vorauszugehen hat. Nach den gegebenen Angaben läuft Ihr Mietverhältnis derzeit daher ganz normal weiter.
Sollten Sie daher noch nicht gekündigt haben, sollten Sie diese schriftlich am besten per Einschreiben mit dreimonatiger Frist schnell nachholen. Einen Grund hierfür müssen Sie als Mieter nicht angeben.
Den Schlüssel sollten Sie am besten persönlich aushändigen und und die erfolgte Abgabe durch Ihren Vermieter schriftlich festhalten lassen, so dass Sie die Abgabe notfalls auch beweisen können.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf den gegebenen Angaben basiert, daneben aber andere Punkte relevant sein könnten, die ein möglicherweise anderes Ergebnis nahe legen würden. Eine umfassende und verbindliche Beratung ist daher nur im Wege einer Mandatserteilung möglich.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung geben zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch die im Rahmen dieses Forums angestrebte erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
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