Elterngeld Mischeinkünfte; werden Bemessungszeiträume auch vermischt?
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, Im Dezember 2016 erwarte ich mein erstes Kind. Im Jahr 2015 war ich Vollzeitangestellte (1.300,- Euro netto) und habe geringe Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit bezogen (Gewinn 2015 knapp 1000,- Euro). Seit Dezember 2015, also genau ein Jahr vor Niederkunft des Kindes, bin ich in Teilzeit angestellt (knapp 1.000,- Euro netto) und konnte meine Einnahmen aus selbständiger Arbeit deutlich erhöhen (Gewinn 2016 etwa 8000,- Euro).