Eigenheimzulage / Heirat / Kind
26.02.2007 09:45
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein (damaliger) Lebensgefährte und ich haben uns im Jahr 2003 ein Haus gekauft (Miteigentumsanteil jeweils 50%). Ich habe im Jahr 2004 bzgl. der Eigenheimzulage einen positiven Bescheid des FA erhalten, dass ich für die Jahre 2003 - 2010 Eigenheimzulage in Höhe von 1.278 Euro erhalte. Mein Lebensgefährte hat im Jahr 2004 eine Ablehnung erhalten, da er die Einkommensgrenze in Höhe von 81.807 Euro überschritten hatte.
Im Jahr 2006 haben wir geheiratet. Aufgrund der Heirat überschreiten wir wegen des Einkommens meines Mannes die Einkommensgrenze für Ehegatten in Höhe von 163.614 Euro (Zeitraum 2005/2006).
1. Frage: Mein Einkommen liegt immer noch unter der Zweijahresgrenze von 81.807 Euro. Muss ich für das Jahr 2006 meine Eigenheimzulage zurückzahlen, weil wir geheiratet haben bzw. ist es erforderlich, die getrennte / besondere Veranlagung zu wählen, damit ich meine Eigenheimzulage für das Jahr 2006 nicht zurückzahlen muss oder kann ganz normal eine Zusammenveranlagung gewählt werden?
Wir erwarten im März / April 2007 ein Baby. Mit der Kinderzulage und meinem durch die Elternzeit geringeren Einkommen werden im Jahr 2007 die Einkommensgrenzen für Verheiratet nicht mehr überschritten.
2. Frage: Kann mein Mann die Eigenheimzulage ab dem Jahr 2007 für 2007 bis 2010 auch beantragen? Hat sein (Neu)-Antrag für das Jahr unserer Verheiratung in 2006 ggf. negative Auswirkungen für mich, in der Form, dass ich meine Eigenheimzulage zurückzahlen müsste?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!