Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Zunächst kann ich Ihren Ärger hier gut nachvollziehen. Gerade da der Käufer sich hier erst mehrere Wochen nach dem Kauf gemeldet hat, ist es ja durchaus möglich, dass die Kontakte tatsächlich verbogen waren, aber erst nach Erhalt der Kamera durch unsachgemäßes Verhalten des Käufers.
Die Entscheidung seitens Paypal (nicht identisch mit Ebay) ist nach Ihrer Schilderung auch für mich nicht nachvollziehbar, insbesondere da er sich erst mehrere Wochen nach dem Kauf gemeldet hat und Sie die Rechnung von Canon vorgelegt haben. Vielleicht hat man dort Ihr Entgegenkommen, die Hälfte der Reparaturkosten zu übernehmen, als eine Art Schuldeingeständnis gewertet.
Rechtlich sind die Vertragsbeziehungen (Käufer/Verkäufer/Paypal) bislang sehr umstritten, so dass bislang ungeklärt ist, ob hier letztlich der Käufer oder Paypal in Anspruch genommen werden muss.
Nach seinen AGB entscheidet Paypal „von Fall zu Fall anhand einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht." Viel schwammiger kann man dies letztlich kaum ausdrücken, weshalb vieles dafür spricht, dass diese Klausel letztlich unwirksam ist. Wenn alles dafür spricht, dass die Ware bei Versand intakt war, dürften Sie einen Anspruch auf „Verkäuferschutz" haben, der Sie vor „Rückbuchungen aufgrund von ungerechtfertigten Anträgen im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes" schützt.
Ein wenig Licht in der rechtlichen Beurteilung könnte der Bundesgerichtshof bringen, der am 22.11.2017 in 2 Verfahren mündlich verhandelt, in denen es um die genannten Vertragsbeziehungen geht (BGH VIII ZR 83/16
und BGH VIII ZR 213/16
http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/Volltextuerbersicht/terminhinweiseVolltextuebersicht_node.html).
In einem Fall behauptete der Käufer, statt der gekauften Metallbandsäge lediglich billige Fernost-Ware (Plagiat) erhalten zu haben. Letztlich erstattete Paypal dem Käufer den Kaufpreis und wies diesen sogar an, die Ware zu vernichten. Die Vorinstanzen haben einen Anspruch gegen den Käufer auf Zahlung verneint – nach deren Ansicht käme danach hier nur ein Vorgehen gegen Paypal in Betracht.
Vielleicht ergibt sich aufgrund der mündlichen Verhandlungen etwas, was Sie Paypal entgegenhalten können. Derzeit sollten Sie versuchen, schriftlich und auch telefonisch Ihre Position deutlich zu machen, um Paypal zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Denn wie Sie selbst ja offenbar vermuten, ist es bei der Höhe des Betrages wirtschaftlich ein hohes Risiko, hier letztlich den Rechtsweg zu beschreiten – insbesondere bei einem Käufer in Italien und einem Sitz von Paypal in Luxemburg.
Da Sie offenbar kein Geld auf Ihrem Paypal-Account haben, können Sie natürlich eine entsprechende Lastschrift auch zurückbuchen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Paypal hier am Ende diesen Betrag gerichtlich von Ihnen einfordern würde, halte ich für gering. Sie müssten sich in dem Fall aber bewusst sein, dass dies mit großer Sicherheit Konsequenzen für Ihren Paypal-Account (und ggf. auch für Ihren Ebay-Account) haben wird, so dass Sie auch hier sorgfältig abwägen müssen, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen. Auch auf Inkassoschreiben u.ä. Müssten Sie sich in diesem Fall einstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg, mit Ihren Argumenten noch durchzudringen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 09.11.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Danke für die schnelle Antwort! Sie liest sich allerdings so, als wäre Paypal hier mein Vertragspartner. Als ich dort vor einigen Tagen angerufen habe, um zu erfahren, ob es bestimmte Fristen gibt, wie lange mein Geld dort eingefroren sein darf, sagte man mir, dass es solche Fristen nicht gebe und Ebay für die Entscheidung verantwortlich sei. Letztlich habe ich auch von Ebay den Bescheid bekommen: "Wir haben eine Rückerstattung in Höhe von EUR 97,60 für Fall Nr. xxx für Canon EOS 5D Mark II, Top-Zustand nach Canon-Service, mit Batteriegriff, in OVP an yyyyy veranlasst. Dieser Fall ist jetzt geschlossen. Ihr PayPal-Konto wird in 10 Tagen mit EUR 97,60 belastet." Meine Frage: Ist Paypal tatsächlich derjenige, mit dem ich mich auseinandersetzen muss, oder ist es nicht viel mehr Ebay?
Tatsächlich ist es verwirrend, dass mal von "eBay-Käuferschutz" und mal von "PayPal-Käuferschutz" die Rede ist. Im Ernstfall müssten Sie sich mit PayPal auseinandersetzen, auch wenn die Kontaktwege von eBay natürlich genutzt werden können.
Ebay schreibt selbst "Der eBay-Käuferschutz ist ein Service von PayPal." (https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html) und verweist in seinen Grundsätzen stets auf die Käuferschutzrichtlinien von Paypal.
Dass hier Paypal Vertragspartner ist, ergibt sich auch aus Nr. 1 der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, wo dies ausdrücklich geregelt ist, mit dem Hinweis, dass der Antrag auch über eBay gestellt werden kann:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Mit freundlichen Grüßen