Räumungsklage versus Vereinbarung zur gütlichen Räumung (schnellster Weg)
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Sehr geehrte Juristen, Folgende Ausgangsituation: Ich kann ein Mehrfamilienhaus kurzfristig (2 Monate) an einen öffentlichen Träger vermieten, dem öffentlichen Träger ist an einem schnellem Bezug gelegen (lieber innerhalb von einem Monat). Voraussetzung ist jedoch das die verbliebenen 2 Mietparteien vorab ausgezogen sind. Eine Zusage über die 2 Monate oder ggf. mehreren Monaten, kann der Träger nicht gegeben, bzw. ist die Gefahr sehr groß, dass er dann von dem Mietangebot Abstand nimmt.