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Ablöse wird von der Nachmieterin nicht gezahlt

7. April 2025 18:29 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe meine Wohnung an eine Nachmieterin übergeben, mit der eine schriftliche Ablösevereinbarung über 280 € getroffen wurde (für Möbel/Inventar etc.). Da sie wenig Geld zur Verfügung hatte, bat sie mich darum erst später zahlen zu können. Also haben wir einen schriftlichen Vertrag erstellt in dem ihr eine Frist bis zum 20.03.2025 gesetzt wurde. Im Vertrag steht außerdem: „Der bisherige Mieter verpflichtet sich, das Zimmer bei Auszug frisch gestrichen in der Farbe Weiß zu übergeben." Im Zuge der Übergabe kritisierte sie, dass die Wände nicht perfekt gestrichen seien, und bat mich um eine Ausbesserung, die ich ablehnte, da die Wände gut genug gestrichen waren. Ein Video von dem frisch gestrichenen Zimmer liegt auch vor, wo zu sehen ist, dass die Wände weiß sind. Ein Gutachten oder eine formelle Mängelrüge lag hingegen nicht vor.

Ich bot ihr über WhatsApp an, die Situation gemeinsam mit dem Vermieter zu begutachten, was sie jedoch ignorierte. Stattdessen ließ sie die Wände auf eigene Initiative streichen und zieht nun 216€ von der Ablöse ab. Dabei setzt sie sich selbst entstandene Materialkosten sowie "Arbeitskosten" ihrer privaten Helfer (basierend auf Mindestlohn) an.

Da aber von meiner Seite aus alle Aufgaben erfüllt worden, sehe ich die einseitige Kürzung als nicht rechtmäßig an und möchte rechtlich gegen sie vorgehen, um die volle Ablösesumme einzufordern.

Nun meine Frage; Macht es Sinn ein Mahnverfahren einzuleiten? Ich bin mir nicht sicher wie ich jetzt am besten Vorgehen sollte. Da ich Studentin bin, ist mein Budget für einen Anwalt begrenzt, allerdings kann ich mir nicht vorstellen das ihr Vorgehen rechtens ist.

7. April 2025 | 19:31

Antwort

von


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41239 Mönchengladbach
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Guten Abend,

in Ihrem Fall sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie außergerichtlich zu einer Einigung kommen können. Da Sie über ein Video und den schriftlichen Vertrag verfügen, sprechen die Unterlagen dafür, dass Sie Ihre vertragliche Pflicht erfüllt haben. Dass eine formelle Mängelrüge oder ein Gutachten nicht vorlagen, ist ebenfalls ein starker Punkt zu Ihren Gunsten.

Mögliche Vorgehensweise:
Versenden Sie zunächst ein Schreiben (am besten nachweisbar per Einschreiben), in dem Sie die vollständige Zahlung der Ablöse von 280 € einfordern und dabei auf die vertragliche Verpflichtung hinweisen. Erläutern Sie, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben und dass Sie eine eigenmächtige Kürzung (einschließlich selbst kalkulierter „Arbeitskosten" und Materialkosten) nicht akzeptieren.
Oftmals lässt sich bereits durch ein solches Schreiben eine Einigung erzielen, ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.

Sollte die Mieterin nicht reagieren oder die Zahlung verweigern, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist kosten- und zeiteffizient, insbesondere bei einem vergleichsweise geringen Streitwert wie 280 €. Das Mahnverfahren können Sie auch ohne anwaltliche Vertretung beim zuständigen Amtsgericht für Mahnsachen beantragen. Hierfür fallen in der Regel geringe Gebühren an, die oft überschaubar sind.
Hier finden Sie die offizielle Seite der zentralen Mahngerichte.:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1958769-1744047028725&Command=start&info=nein&home=https://www.mahngerichte.de

Viele Grüße


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