Rechtliches Gehör
vom 3.5.2007
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
In einem Zivilverfahren wurden den Vorträgen der Klägerin in allen Punkten seitens des Beklagten widersprochen. Ebenso wurden die Vorträge des Beklagten seitens der Klägerin widersprochen. Es wurden Beweisanträge (Zeugenvernehmung, Urkunden- und Augenscheinsbeweis, Sachverständigengutachten) seitens beider Parteien gestellt.