KIndesunter-Ehegattenunterhaltsberechnung -Anrechnung von Wohnwert der Immobilie -
vom 4.3.2022
für 300 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Hallo, wir streiten um den Unterhalt für das Kind. ... Ergo hat Sie 3400 netto Einkommen, ich aber nur 1800. ... Kindes unterhalt sind ja nicht nur Lebensmittel sondern auch eine Betrag der die höheren Wohnungskosten ausgleichen soll. wenn sie keine Wohnungskosten hat, wäre es logisch, dass ein „fiktives Einkommen" hinzugerechnet wird. 3) Gibt es BGH Rechtsprechung zu diesem Thema. 4) Es ist geplant, dass die Kinder auch zu 50 % bei mir wohnen sollen: Muss das Familiengericht auch diesen Sachverhalt berücksichtigen, denn ich habe bewusst eine große Wohnung angemietet um beiden Kindern das Leben bei mir zu ermöglichen.