Erbengemeinschaft setzt sich nicht auseinander
vom 19.11.2015
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Meine Großmutter hatte drei Söhne. einer davon, mein Vater, ist verstorben. ich rutsche an die Stelle meines verstorbenen Vaters als Abkömmling I. ... Im Testament steht, dass nach Ableben das Haus sofort zur Hälfte meinem Vater gehört, aufgrund seiner kapitalleistung und Arbeitskraft, die andere Hälfte gem Erbrecht unter den drei Söhne aufgeteilt werden soll, allerdings die Möglichkeit bestehen soll, das mein Vater seine Brüder auszahlt.... Kann ich anbieten was ich will ( z.B nur in Höhe eines Pflichtteils anstatt Erbteils), müssen die Brüder diesen Angeboten folgen?