Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihr Schwager hat grundsätzlich einen Anspruch auf Verwandtenunterhalt, wenn er bedürftig ist. Unabhängig vom laufenden Unterhalt kann er auch den Ersatz der Krankenhauskosten, sog. Sonderbedarf, vom Barunterhalts- pflichtigen verlangen.
Da in Ihrem Fall davon auszugehen ist, dass Ihr Schwager nicht in der Lage ist,die Ansprüche selbst geltend zu machen, wird sein Anspruch automatisch auf das Sozialamt übergehen.
Allerdings können die Unterhaltssprüche nur gegenüber Verwandten gerader Linie geltend gemacht werden, d.h. gegenüber Eltern und Großeltern. Aus diesem Grund müssen weder Sie als Schwägerin noch Ihr Ehemann für den Sonderbedarf und die Unterhaltsleistungen aufkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Sehr geehrter Herr Glatzel!
Vielen Dank für ihre Antwort, die allerdings ein paar, mir als Laien unbekannte Begriffe beinhaltet.
- was bedeutet der Begriff "Barunterhaltspflichtiger"?
- was bedeutet, dass sein Anspruch auf das Sozialamt übergeht (setzt dieses dann im Sinne meines Schwagers die Unterhaltsansprüche gegenüber seinem Vater durch?)
-wie hoch sind diese Ansprüche (Schonvermögen, Freibeträge)??
Für eine kurzfristige Rückantwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruss,
Sehr geehrte Rechtssuchende,
Barunterhaltspflicht bedeutet, dass Unterhalt durch Geldzahlung geleistet werden muss.
Wenn zunächst das Sozialamt an den Unterhaltsbedürftigen zahlt und der Unterhaltsbedürftige hat Unterhaltsansprüche gegen einen Verwandeten, dann gehen dieser Unterhaltsanspruch in Höhe der bisherigen Sozialamtszahlungen auf die Behörde über. Diese wird dann dann Unterhaltszahlungen einfordern.
Der angemessene Selbstbehalt eines Unterhaltsplflichtigen Elternteils gegenüber Ansprüchen volljähriger Kinder beträgt ca 1000,- EUR monatlich. Das Vermögen muss für Unterhaltszahlung normalerweise nicht eingesetzt werden.
Sollte es aber zu konkreten Unterhaltsforderungen kommen, sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt mit der Berechnung beauftrgat werden, da die konkrete Höhe der Unterhaltsansprüche von einer ganzen Vielzahl von Faktoren abhängt und ungemein komplex ist.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt