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Erbe ausschlagen ja oder nein?

18. Oktober 2021 10:40 |
Preis: 58,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ist die Erbausschlagung des verstorbenen Vaters bzw. Ehemanns in Verbindung mit vorliegendem Testament des Großonkels nachteilig?


Das Testament meines lebenden Groß-Onkel und Onkel meines gerade verstorbenen Vaters lautet:

(Onkel ist Witwer, keine Kinder, vollbürtiger Bruder verstorben)

Zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen setze ich ein:

-Ehemann und Vater, geb. und wohnhaft... (gerade verstorben, vermutlich verschuldet)

-Ehefrau und Mutter, geb. und wohnhaft...(Ehefrau des verstorbenen Vaters)

Diese beiden Erben werden vorsorglich wechselseitig als Ersatzerben eingesetzt. Höchstvorsorglich bestimme ich zum Ersatzerben deren Sohn (ich), wohnhaft...

A) Kann ich das Erbe meines Vaters ausschlagen ohne Nachteile zu befürchten bzgl meiner Rolle als Ersatzerben des Groß-Onkels?

B) Kann meine Mutter und Ehefrau ihres gerade verstorbenen Ehemanns das Erbe ihres Ehemanns ausschlagen ohne Nachteile zu befürchten bzgl. ihrer Rolle und des zukünftigen Erbes des noch lebenden Großonkels.

18. Oktober 2021 | 11:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.

Die Ausschlagung im Sinne von § 1942 Abs. 1 BGB zielt stets nur auf den einzelnen Erbanfall ab.
Insoweit steht eine Ausschlagung des Erbes nach Ihrem Vater einem Erwerb von Todes wegen durch die Verfügung Ihres Großonkels nichts entgegen, solange dieser zeitlich danach erfolgt.

Die Rolle des Ersatzerben ist es gerade gesetzliche oder gewillkürte Erben, die bereits vorverstorben sind, in die Erfolge einzutreten.

Sie und Ihre Mutter können ohne Nachteile in Bezug auf eine mögliche Erbschaft nach dem Großonkel, das Erbe nach Ihrem Vater ausschlagen.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

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