Steuerrecht / Schenkungen
vom 25.6.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Roland Schmidt / Düsseldorf
Der Wert der 2 Immobilien wurde in der Schenkungsurkunde auf 65.000 für beide Objekte notariell festgehalten (22,5 Wohnung 1 + 42,5 Wohnung 2). Von beiden Objekten habe ich das bloße Eigentum, denn in Whg 1 hat mein Bruder Wohnrecht und in Whg 2 hat meine Mutter Nießbrauch. ... Sollen die Immobilien neu bewertet werden oder reicht die notarielle Wertbeurkundung aus?