Guten Tag, wir dass sind meine Frau und haben uns gedacht unser Einfamilienhaus (eine Doppelhaus Hälfte) nach unserem Tod an eine gemeinnützige Stiftung zu übergeben. Wir haben 3 Erwachsene Kinder, wovon sich jedoch zu 2 seit seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Wie verhält es sich mit dem Plichtteil, wir wollen festlegen, dass vom Verkaufs- erlös desselben, durch die Stiftung eine einmalige Zahlung vom 40 - 50 % nur an unsere Tochter gezahlt wird.