Wärmedämmung eines neu erworbenen Hauses Baujahr 1914, Grenzbebauung.
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe vor 4 Jahren ein Grundstuck mit Grenzbebauung (mein Haus ist genau am Nachbarhaus angebaut und etwas höher als das Nachbarhaus -beide Baujahr 1914) Nun muss ich mich um die Wärmedämmung unseres Hauses kümmern und benötige für eine kleine Giebelfläche den Zugang über das Dach des Nachbarn, den er mir verwehrt, mit der Begründung ,durch die Aufbringung des Dämmmaterials von ca 8cm Stärke würde sein Luftraum als Grundstücksgrenze verletzt. Er würde auch die Dämmung des Daches untersagen, da durch die 8cm verstärkte Wand auch eine Erweiterung des Daches um einen Ziegel (um den glatten Abschluss ,keinen Dachüberstand, an der Giebelfläche zu gewährleisten)verbunden wäre. Ich habe versucht mich mit ihm gütlich zu einigen und bin auf einige,für mich irrsinnige Forderungen seinerseits eingegangen, die allerdings immer mehr werden und nun gar den Abriss einer alt gewachsenen, regelmäßig verschnittenen Hainbuchenhecke ,die ihn durch den Laubabwurf massiv störe,uns aber den Blick auf seinen fürchterlich unordentlichen Schrottplatz völlig freigeben würde, fordert.