Sehr geehrte damen und herren, ich befinde mich seit dreieinhalb jahren in einem Sorge, und umgangsverfahren betreffend meiner nunmehr vier jährigen tochter. da die Kindesmutter seit drei jahren den umgang verweigert, habe ich im november letzten jahrens den antrag bei gericht gestellt der kindesmutter das aufenthaltsbestimmungsrecht zum zwecke des umgangs zu entziehen und auf das jugendamt als pfleger zu übertragen. zum sachverhalt sei aber noch anzu merken, das sich die kindesmutter mit mir gerichtlich dahingehend geeinigt hat, das ich freien umgang an jedem mittwoch nachmittag sowie jeden samstag habe. leider hat sie sich nie daran gehalten.das verfahren begann im jahre 2002. 2003 wechselte die Kindesmutter ihren anwalt und kam plötzlich mit der anschuldung des sexuellen mißbrauchs und der körperlichen gewalt. eine anzeige gegen mich hat sie aber in beiden anschuldigungen nie gemacht auch ärztliche gutachten die eine körperliche gewalt bestätigen würden konnte sie nie vorlegen. ( da diese sachen auch nicht der wahrheit entsprechen ) auf grund meines antrages bei gericht im nov. 2005 beauftragte das gericht das zuständige jugendamt mit einer stellungnahme zum sachverhalt. in dieser stellungnahme erklärt die mitarbeiterin des Jugendamtes, das bei befragung der kindesmutter, die kindesmutter wiederholt die anschuldigung des sexuellen mißbrauchs des vaters am kind, sowie die schwere körperliche gewalt des vaters gegenüber der kindesmutter angab. zu einer anzeige wäre die kindesmutter aber dennoch nicht bereit. weiterhin schreibt das jugendamt, das auf grund der von der Kindesmutter vorgetragenden anschuldigungen ein umgang zwischen vater und tochter dem kindeswohl entgegen stehen würde. nun meine frage !