Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung
1.
Im Grunde haben Sie so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.
Es war, jedenfalls nach Ihrer Sachverhaltsschilderung, vollkommend unnötig, die Ohrfeige bei der Polizei aktenkundig zu machen.
Dass Sie noch eine falsche Aussage bei der Polizei (falsche Verdächtigung) gemacht haben, ist so recht nicht nachvollziehbar.
Natürlich lässt sich Ihre übereilte Aktion heute nicht mehr rückgängig machen.
2.
Eine Ohrfeige ist zwar nicht die richtige Form, Streitigkeiten beizulegen, gleichwohl kommt so etwas vor. Darüber hinaus ist das nun keine schwerwiegende Körperverletzung, sondern nur ein leichtes Delikt. Dennoch bleibt es eine strafrechtlich relevante Körperverletzung.
In Anbetracht der Tatsache, dass Sie sich bereits gegenüber der Polizei eingelassen haben, empfehle ich Ihnen, einfach gemeinsam mit Ihrer Freundin wahrheitsgemäß auszusagen und schlicht mitzuteilen, dass Sie im Streit Ihrer Freundin eine Ohrfeige verpasst haben. Ihre Freundin wird das sicherlich so bestätigen und wenn die Polizei den Eindruck gewinnt, dass hier eine belanglose Bagatelle vorliegt, wird man nichts weiter unternehmen.
Eine Veranlassung, das Jugendamt einzuschalten, sehe ich ebenfalls nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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