Untermietvertrag: Befristung ohne Begründung gültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich brauche die Wohnung jedoch nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Mietdauer- also in drei Monaten- selbst, da bei mir nachweislich Eigenbedarf besteht (ich habe keine andere Wohnung und auch keine andere Wohn-Option). ... Dort heißt es auf der letzten Seite der Vertragsvorlage (§ 10, Punkt 2) wie folgt: "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem rechtlich gewollten Ergebnis und dem wirtschaftlich erstrebten Erfolg am nächsten kommt." ... Leider finde ich (momentan) meinen Untermietvertrag nicht mehr- kann ich Probleme bekommen, falls ich ihn nicht finde und es zu einem Rechtsstreit mit dem Untermieter kommt oder kann ich mich notfalls auf den Vertrag des Untermieters beziehen?