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6.641 Ergebnisse für schaden sache

BK-Herausgabeanspruch des Mieters nach § 852 BGB
vom 10.11.2014 51 € Historischer Preis
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. §§ <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/157.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 157 BGB: Auslegung von Verträgen">157</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen">199</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverhältnis">241</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben">242</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes">249</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/259.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 259 BGB: Umfang der Rechenschaftspflicht">259</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 286 BGB: Verzug des Schuldners">286</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 288 BGB: Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden">288</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags">535</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln">536</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels">536 a</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten">556</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556b BGB: Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht">556 b</a> BGB zeitlich zurück und ist eine Klageänderung /-erweiterung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/263.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 263 ZPO: Klageänderung">§ 263 ZPO</a> i.
Nötigung, Beleidigendes Verhalten eines Anwaltes
vom 12.10.2012 100 € Historischer Preis
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Seit nun vier Monaten habe ich mein Eigentum/persönliche Sache nicht erhalten, wohne in einem schlecht möblierten Ferienhaus. ... Aber nein, ich wurde von dem Anwalt unfreiwillig in eine Situation gebracht, die auch meinen Ruf hier auf dem Lande schaden könnte.
Burnout, Kündigung und viele Fragen!
vom 7.11.2008 100 € Historischer Preis
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Zur Beweissicherung habe die mitgenommenen sachen zusätzlich fotografiert. ... Nachdem nun leider die Festplatte des Firmenlaptops ausgefallen ist (nach meinen Recherchen im Internet ist dies ein gängiges Problem bei diesem Fabrikat) habe ich die Festplatte an ein Datenrettungsunternehmen übersendet, welches ein Gutachten über den aufgetretetenen Schaden erstellt.
Abmahnung, Urheberrecht, HP mit unautorisiertem Inhalt
vom 18.1.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
www.xxxxxxxxx.de ist eine rein private, unabhaengig betriebene homepage. 1. inhalt des angebotes der autor uebernimmt keinerlei gewaehr fuer die aktualitaet, korrektheit, vollstaendigkeit oder qualitaet der bereitgestellten informationen. der autor uebernimmt keinerlei haftung fuer eventuell auftretende schaeden, die unter umstaenden durch die nutzung, oder die unfaehigkeit zur nutzung, dieser seiten oder den darauf angebotenen inhalten entstehen koennen. saemtliche inhalte auf den angebotenen seiten dienen alleine und ausschliesslich zu unterhaltungszwecken. alle angebote sind freibleibend und unverbindlich. der autor behaelt es sich ausdruecklich vor, teile der seiten oder das gesamte angebot ohne gesonderte ankuendigung zu veraendern, zu ergaenzen, zu loeschen oder die veroeffentlichung zeitweise oder endgueltig einzustellen. falls sich die rechtsprechung gravierend aendern sollte und der inhalt von www.xxxxxxxxx.de gegen geltendes recht verstossen sollte, bittet der autor um die moeglichkeit der nachbesserung. 2. verweise und links die im rahmen von www.evilsmile.de weiterverweisenden externen links zu angeboten dritter fuehren zu inhalten der jeweiligen anbieter und sind nicht die der verantwortlichen von www.evilsmile.de diese entsprechenden verweise sind als solche aus dem zusammenhang erkennbar oder gesondert gekennzeichnet. der autor hat keinerlei einfluss auf die dort bereitgehaltenen inhalte und macht sich diese durch die verweise nicht zu eigen. insbesondere distanziert sich der autor ausdruecklich von den dort abrufbaren aeusserungen. eine verantwortlichkeit kann im uebrigen nur begruendet werden, wenn der autor kenntnis von rechtsverletzungen hat und es ihm technisch moeglich und zumutbar ist, deren nutzung zu verhindern. (§ 5 abs. 2 TDG / MDStv). der autor hat die fremden inhalte auf moegliche rechtsverletzungen in einem ihm zumutbaren umfang ueberprueft. verletzungen von urheber-, marken- oder persoenlichkeitsrechten oder verstoesse gegen das wettbewerbsrecht auf den webseiten der drittanbieter waren nicht augenscheinlich und sind dem autor ebensowenig bekannt wie eine dortige erfuellung von straftatbestaenden. 3. urheberrecht alle innerhalb des internetangebotes genannten und ggf. durch dritte geschuetzten marken- und warenzeichen unterliegen uneingeschraenkt den bestimmungen des jeweils gueltigen kennzeichenrechts und den besitzrechten der jeweiligen eingetragenen eigentuemer. allein aufgrund der blossen nennung ist nicht der schluss zu ziehen, dass markenzeichen nicht durch rechte dritter geschuetzt sind. der autor beansprucht keinerlei urheberrechte auf alle auf www.xxxxxxxxx.de veroeffentlichten bildern, filmen oder anderen ausfuehrbaren programmen, da der autor das gesamte material nur sammelt und verbreitet. das urheberrecht fuer das layout und vom autor erstellte texte bleibt allein beim autor der seiten. sofern der autor mit der veroeffentlichung einzelner inhalte bestehendes copyright verletzt, bittet er um entsprechende mitteilung. er wird diese inhalte umgehend von www.xxxxxxxxx.de entfernen. 4. datenschutz der autor wird niemals persoenliche daten der nutzer an dritte weitergeben. der autor respektiert und schuetzt das recht jedes einzelnen auf privatsphaere und anonymitaet im internet. alle namen in saemtlichen artikeln sind fiktiv oder wurden vom autor geaendert. ausgenommen davon sind personen, die in der oeffentlichkeit stehen. 5. rechtswirksamkeit dieses haftungsausschlusses dieser haftungsausschluss ist als teil des internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. ... Mein Sohn hat natürlich unverzüglich sämtliche Sachen von seiner hp entfernt.
Einwilligungsvorbehalt bei Gewerbeanmeldung des Betreuten
vom 7.9.2008 20 € Historischer Preis
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Ein Einwilligungsvorbehalt hat doch den Sinn Vermögensschäden und unsinnige, bzw. nicht nötige Käufe zu verhindern, da Vermögenschäden und unsinnige, bzw. nicht nötige Käufe, da sich ein Betreuter mit solchen Dingen Schaden zufügt. ... Sicherlich muss man ein Scheitern ein nicht gelingen mit einplanen, jedoch sollte man positiv an eine Sache heran gehen, vor allem weil ich erfolgreich sein möchte und Ergeiz habe.
Kurze Bestätigung: ist die Formulierung für mein Preisausschreiben OK?
vom 29.10.2008 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich brauche eine kurze Bestätigung, dass der vorliegende Text meines Preisausschreibens und die der Teilnahmebedingungen OK ist. Meine konkreten Fragen sind: 1. Verstoße ich mit der Abbildung der Preise oder benötige ich dazu die Erlaubnis des Herstellers der Produkte?
Schule (Hessen) verlangt, dass ich mich wegen Fehlzeiten beurlauben lasse.
vom 12.11.2010 35 € Historischer Preis
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Lieber Herr Anwalt/Frau Anwältin, der Sachverhalt lässt sich wie folgt formulieren: Ich bin Schülerin, 23 Jahre, an einer Fachoberschule im Bundesland Hessen, in der ich das Schuljahr derzeit wiederhole. Diese Schulform setzt die "Mittlere Reife" und eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung voraus und führt nach einem Schuljahr zur Fachhochschulreife. Ich wiederhole dieses Schuljahr wegen Nichterreichens des Klassenziels, da bei mir vergangenes Jahr eine schwere Erkrankung festgestellt wurde, die ich der Schule durch Atteste belegt habe.
Rückgaberecht PKW Verkauf Privat-Privat
vom 12.5.2006 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo Ich wollte einen PKW Astra Caravan Bj.1995 181200 km über Ebay verkaufen.Habe einen Text nach bestem Wissen und Gewissen erstellt mit vielen Fotos und auch darauf hingewiesen das er nur noch Tüv bis 05/06 hat und er als Bastlerwagen abgegeben wird.Er ist noch angemeldet und Fahrbereit und Ohne Rückgaberecht von Privat verkauft. Es meldete sich ein Interessent der Ihn für 800€ abholen wollte.Wir einigten uns den Kauf außerhalb von Ebay zu tätigen. Nach Probefahrt,Motor,Reifen beschaung wurde der Preis um 50€ gedrückt.Wegen den Abgefahrenen Bremsen?
Hypothekendarlehen falsch abgewickelt
vom 19.3.2007 40 € Historischer Preis
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Vor fünf Jahren habe ich bei der Sparkasse für einen Hauskauf ein Hypothekendarlehen unter Ausschöpfung eines Disagios von 10 % aufgenommen. Ein halbes Jahr vor Ablauf des Kredites schrieb mich die Sparkasse zwecks Zinsvereinbarung für einen Folgekredit an. Im August wurde ein neuer Vertrag festgeschrieben.
Umfang Einsichtsrecht Gesellschafter bei einer GmbH
vom 21.12.2012 68 € Historischer Preis
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A ist Gesellschafter mit 49% und ehemaliger Geschäftsführer bis 08/2011, B ist Gesellschafter mit 51%. A forderte Einsicht in die Unterlagen der GmbH vom Jahr 2011. Nach entsprechender Einsicht (Kasse, Bank) will nun A vom neuen Geschäftsführer auch den Ausdruck der einzelne Buchungskonten vom Steuerberater zu Bilanz (Geldtransit, Gesellschafterkonten), indessen nun für das Jahr 2011 und 2012.
Fragen zu einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
vom 19.9.2010 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe den Entwurf eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung von Notar des Verkäufers erhalten. Es handelt sich um eine neue Wohnung für den Erstbezug, die bereits seit einigen Monaten fertigestellt worden aber noch nicht verkauft worden ist. Der Verkäufer ist der Bauträger.
Vermögensstreit
vom 27.4.2007 50 € Historischer Preis
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Da sie laut Rechtspflegerin vom AG ihren geforderten Vorschuss nicht zahlte, blieb die Sache beim AG liegen. ... Das Erkennen des neuen Zustandes von dem Anwesen bewog sie im November 2003 wohl zu Ihrem Handeln, weil sie sich als „Nochmiteigentümer“ einen Gewinn beim Verkauf erhofft, ohne Rücksicht darauf, welcher Schaden mir aus ihrem treuwidrigem Verhalten entstehen wird. 15.Resume Hätte die von m
Notar Immobilie
vom 17.8.2022 für 30 €
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Mitverkauft und in dem in dieser Urkunde ausgewiesenen (Gesamt-)Kaufpreis mit-enthalten sind die folgenden beweglichen Sachen unter Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter: • Kücheneinrichtung • Badezimmereinrichtung • Werkstatt Einrichtung • ca. 2200 l Heizöl (Stand März 2022) Den Wert dieser Gegenstände veranschlagen die Vertragsteile auch gegenüber der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes auf 10.000,00 EUR.
Was sind unsere Rechte, wie mache ich weiter, welche Chance habe ich, Kindesunterhalt zu bekommen?
vom 2.1.2009 50 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin geschieden und ein Kind 14 Jahre wohnt bei mir. Das andere Kind 15 Jahre bei seinem Vater, meinem Exmann. Vor zweieinhalb Jahren bin ich nach 13 jähriger Pause wieder ins Berufsleben eingestiegen.
Prüfung eines Kaufvertrages für ein vermietetes Zweifamilienhaus
vom 7.9.2012 118 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, als Kaufinteressent eines Zweifamilienhauses bitte ich um überschlägige Prüfung des folgenden Kaufvertragsentwurfes auf die folgenden Punkte: - Da es sich um ein notariellen Vertrag handelt, gehe ich davon aus dass hier keine gravierenden Mängel gibt. Dennoch bitte ich um die Auskunft, ob der Vertrags sehr zu Lasten des Käufers formuliert ist. Des weiteren erbitte ich die Beantwortung der folgenden Punkte, welche mir bei der Prüfung aufgefallen sind: Generell ist mir wichtig, dass ich als Käufer keine Haftung für etwaige Aussenstände betreffend des Kaufobjektes hafte, welche vor dem Kaufzeitpunkt aufgelaufen sind (Steuern, Abgaben, Betriebskosten etc).
Erläuterung der Nebenkostenabrechnung & Klage auf Erfüllung
vom 8.10.2008 40 € Historischer Preis
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Und eine zweite Sache spielt mit hinein: Wenn ich die Nebenkostenabrechnung richtig vertstanden habe, dann wurden in dem betreffendem Jahr 1271 Liter Heizöl zugetankt auf einen Heizölbestand von 3440 Litern und das ist recht unglaubwürdig, da der Tank nur 4000 Liter Fassungsvermögen hat.
Notar-Kaufvertrag Grundstück
vom 30.9.2009 100 € Historischer Preis
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Darüber hinaus behält sich der Verkäufer die Geltendmachung eines weiteren Schadens und alle sonstigen gesetzlichen Ansprüche einschließlich des Rücktrittsrechtes vor. 4.