Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Gemäß § 1903 Abs. 1 BGB
kann ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, wenn für die Person des Betreuten oder sein Vermögen eine Gefahr besteht. Hier könnte ich mir vorstellen, dass Ihr Betreuer befürchtet, dass Ihr Gewerbe – wie jede Existenzgründung – Gefahr läuft keinen Gewinn zu erwirtschaften. Allein die Absicht einen Gewinn zu erzielen reicht nicht aus. Denn ein Gewerbe muss auch wirtschaftlich durchdacht sein. Wie Sie selbst einräumen sind Sie sich nicht ganz sicher, ob es funktionieren wird und halten das Unternehmen für risikobehaftet.
Ohne die detaillierten Angaben zu haben, welche Art von Gewerbe Sie anmelden möchten und wie sich Ihre Gewinnerzielungsabsicht gestaltet, insbesondere mit welcher genauen Begründung Ihr Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt beantragt, kann ich eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht abgeben.
Ich hoffe Ihnen wenigstens einen ersten hilfreichen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe
mit freundliche Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Detaillierte Angaben über meinen Wunsch der Gewerbeanmeldung: Ich betreibe bei eBay einen Online-Shop seit 4 Jahren als privater Verkäufer. Inzwischen werden alle Online-Shops bei eBay von privaten Verkäufern von eBay geschlossen. Da das Betreiben eines Online-Shops bei eBay einen Hinweis für ein Gewerbe ist. Das ich meinen bei eBay eingerichtet Online-Shop nicht verlieren möchte, dass können Sie sich ja sicherlich auch vorstellen, da ich diesen seit 4 Jahren betreibe und da ich an meinen Online-Shop gewöhnt bin. Ich möchte bei eBay Suchmaschineneinträge verkaufen. Das Formular, bzw. die technischen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung. Nur als gewerbliches Mitglied bei eBay darf man Suchmaschineneinträge anbieten und verkaufen. Auch habe ich aus meinem Privatbesitz Verkäufe bei eBay getätigt und sehr viele Artikel aus meinem Privatbesitz veräußert. Ich habe Dinge aus meinem Privatbesitz veräußert um mir davon neue Dinge zu kaufen. Die vielen Bewertungen die ich in kurzer Zeit bei eBay erhalten habe, deuten ebenfalls auf ein gewerbliches Handeln bei eBay hin. Dessweiteren verkaufe ich Fotomaterial über eine fremde Internetplattform. Die Käufer bezahlen vor dem Kauf des Fotomaterials einen Geldbetrag für das Anschauen des Fotomaterials. Inzwischen habe ich über diese fremde Plattform 300,00 Euro verdient. Der Betreiber der Plattform führt die Mehrwertsteuer der Provision die ich erhalte selbst beim Finanzamt ab, ansonsten hätte ich bereits schon längst einen Gewerbeschein beantragen müssen. Würde der Betreiber der Plattform nicht die Mehrwertsteuer selbst beim Finanzamt abführen, so hätte ich schon vor einem halben Jahr einen Gewerbeschein beantragen müssen. Ich bin freiberuflich als Webdesigner tätig und möchte einen Passwortbereich erstellen. Webdesign ist zwar Freiberuflich, jedoch ist ein Passwortbereich ein Gewerbe. Ohne einen Gewerbeschein kann ich diese Internetseite nicht betreiben, zwar erstellen wegen Freiberuflich, jedoch nicht betreiben. Was nützt mir eine erstelle Internetseite, wenn ich sie nicht betreiben darf, weil ich keine Gewerbeanmeldung habe. Was das oben beschriebene Fotomaterial betrifft, so erwerbe ich durch den Kauf von Lizenzen Fotomaterial und verkaufe das Fotomaterial zur Ansicht an Privatanwender. Ich habe durch die erworbenen Lizenzen das Recht das Fotomaterial auf eigenen Internetseiten zu veröffentlichen und auch auf fremden Internetseiten an Privatnutzer zur Ansicht zu verkaufen. Ich habe Lizenzrechte an dem genanten Fotomaterial erworben mit den Rechten, dass ich CDs und DVDs aus dem Material selbst produzieren und vertreiben darf. Ich habe bisher schon etwas über 80,00 Euro an CDs und DVDs eingenommen. Bis her hatte ich nur noch keinen Gewerbeschein beantragt, da ich noch unter dem Satz verdient habe. Ich verdiene mir den Geldbetrag für das erwerben von Lizenzen für Fotomaterial durch den Verkauf des Materials auf fremden Internetplattformen zusammen um mir von dem Geldbetrag Lizenzrechte für neues Fotomaterial zu kaufen um daraus wieder Datenträger zu produzieren um diese Datenträger dann zu verkaufen. Ich arbeite von zu Hause aus. Kosten für meine berufliche Selbstständigkeit habe ich keine, da mein Mann die Unkosten von Flatrate für Internet und Strom für den Rechner übernimmt. Diese Kosten sind jedoch nicht hoch. Die einzigen Ausgaben die ich habe sind Datenträger in Form von Rohlingen und Papierhüllen. Das Porto ist im Verkaufspreis der CDs und DVDs enthalten. Durch den Verkauf von CDs und DVDs und durch das Verkaufen des Fotomaterials auf fremden Internetplattformen verdiene ich mir nicht nur das Geld für Lizenzen für neues Fotomaterial, sondern ich verdiene mir auch das Geld für CDs und DVDs professionell von einer Firma pressen zu lassen, Levels und Covers drucken zu lassen. Bisher habe ich das verdiente Geld in Verbesserungen und neue CD und DVD Produkte in Form von neu erworbenen Lizenzen für neues Fotomaterial investiert, damit ich ein neues CD, bzw. DVD-Produkt anbieten kann. Sobald ich das Ziel erreicht habe CDs und DVDs von einer Firma professionell pressen zu lassen, erwerbe ich keine Lizenzen mehr für neues Fotomaterial und werde ab diesem Zeitpunkt nur noch mit dem Verkauf des Fotomaterials über fremde Internetplattformen und in Form von CD und DVD-Verkauf von zu Hause aus Gewinn machen. Ich betreibe dieses Konzept jetzt so in dieser Art seit ca. einem Jahr. Ich habe bisher zuvor nur noch kein Gewerbe angemeldet, da ich unter 400,00 Euro im Monat verdient habe, damit liege ich noch im nicht zu versteuernden Freibetrag. Mein Betreuer hat dem Gericht gegenüber nicht geschildert, aus welchem Grund ich einen Gewerbeschein beantragen möchte. Er hat dem Gericht auch mein Konzept nicht geschildert. Das Gericht weis nur vom Betreuer, dass ich laut Aussage vom Betreuer gegenüber dem Gericht mit eBay reden soll und eBay davon überzeugen soll, dass ich als Privatverkäufer bei eBay tätig bin. Jedoch zeigen meine Bewertungen bei eBay, dass ich als gewerblicher Verkäufer eingeschätzt werde, zu viele positive Bewertungen in zu kurzer Zeit. Ich hoffe, Ihnen alles erklärt zu haben, was Sie benötigen um mir noch einmal zu Antworten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus. Freundliche Grüße Der Betreuer hat gegenüber dem Gericht keine genaue Begründung angegeben, warum er einen Einwilligungsvorbehalt per Eilbeschluss beantragen möchte, bzw. insgesamt einen Einwilligungsvorbehalt beantragen möchte. Die genauen Gründe hat er gegenüber dem Gericht verschwiegen. Er hat dem Gericht gegenüber auch mitgeteilt, dass er mich bei meiner beruflichen Selbständigkeit nicht unterstützen kann. Er droht mir einen Einwilligungsvorbehalt in allen Bereichen, auch privat, bei allen Verträgen an, wenn ich tatsächlich ein Gewerbe anmelde. Jedoch bin ich dazu verpflichtet ein Gewerbe an zu melden, sobald ich 400,00 Euro Verdienst im Monat überschreite. Da man einen Verdienst der über 400,00 Euro im Monat liegt versteuern muss. Der Betreuer verfolgt die Absicht mit der Androhung eines Einwilligungsvorbehalts in allen meinen Lebensbereichen, der Betreuer ist für alle Bereiche zuständig, durch die Androhung eines Einwilligungsvorbehalts meine Anmeldung eines Gewerbes zu verhindern. Ich möchte noch einmal anmerken, dass der Betreuer dem Gericht gegenüber keine Aussagen getroffen hat, warum und weshalb ich ein Gewerbe anmelden möchte. Nur das ich mit eBay reden soll, dass ich bei eBay nur als Privatverkäufer auftrete. Mehr hat der Betreuer dem Gericht nicht mitgeteilt und das der Betreuer mit einem Juristen der Industrie- und Handelskammer telefoniert haben soll und dieser Jurist der Industrie- und Handelskammer habe von einer Gewerbeanmeldung abgeraten. Wenn ich jedoch bei eBay in einem sehr kurzem Zeitraum zu viele positive Bewertungen erreicht habe, werde ich automatisch als Gewerbebetreibend angesehen. Sobald man bei eBay mit Gewinnerziehlung handelt, oder als Verkaufsagent im Namen Dritter Waren verkäuft, wird mal als gewerblicher Verkäufer eingestuft. Als Verkaufsagent Waren im Namen Dritter zu verkaufen, dies ist bei eBay nur mit einem Gewerbeschein möglich. Ich möchte Waren bei eBay im Namen Dritter Personen kaufen um diese Waren weiter zu verkaufen. Ich habe bereits schon Waren über eBay gekauft um diese weiter zu verkaufen. Solche Handlungen sind eindeutig gewerblich, deshalb möchte ich einen Gewerbeschein beantragen. Mein Betreuer hat auch ans Gericht geschrieben, dass dieses den Einwilligungsvorbehalt anordnen soll, sobald ich mich nur über das Beantragen eines Gewerbes informiere, sobald ich mein Interesse einer Gewerbeanmeldung weiter verfolge. Nur, was soll ich machen, sobald ich mehr als 400,00 Euro im Monat Einkommen habe, da habe ich keine andere Wahl als ein Gewerbe an zu melden. Auch ist es bei mir so, dass ich nur einen gewissen Geldbetrag ausgebe, wenn ich zuvor einen höheren Geldbetrag als wie diesen den ich ausgeben möchte eingenommen habe. Ich habe bisher noch zu keinem Zeitpunkt mein Konto überzogen, noch zu keinem Zeitpunkt Schulden gemacht, oder einen Kredit aufgenommen. Meine Tochter fast 15, wäre von der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts ebenfalls betroffen, da ich gelegentlich Dinge für meine Tochter käuflich erwerbe. Natürlich nicht alles was sich meine Tochter wünscht, obwohl meine Tochter keine großen Ansprüche stellt, sondern nur gelegentlich. Würde der Betreuer erst eine Genehmigung erteilen, wenn ich meiner Tochter etwas kaufen möchte, was sich meine Tochter zuvor heraus gesucht hat, so würde der Betreuer bei einer nicht Genehmigung des Kaufes meine Tochter sehr unglücklich machen und mein Betreuer darf nicht so weit gehen, dass mein Kind unter der an mir durchgeführten Betreuung leidet. Meine Tochter und ich, wir verschwenden das Geld nicht, wir kaufen nur Dinge die höchstens zwischen 10,00 Euro und 20,00 Euro kosten und dies auch nur im vernünftigen Maße und nur gelegentlich, bzw. ehr selten. Ausgaben die ich habe, belaufen sich auf Einzelbeträge die nicht höher sind als höchstens jeweils 20,00 Euro. Ich verdiene mehr Geld, als wie ich ausgebe und dies plane ich bei meiner beruflichen Selbständigkeit auch nicht anders. Ich habe keine Kosten wie Einkäufe oder Miete. Diese Kosten trägt mein Mann, der mich mit 50,00 Euro im Monat unterstützt. Ich bekomme monatlich Kindergeld in Höhe von 154,00 Euro. Dies fällt irgendwann weg wenn meine Tochter selbst Geld verdient. Ich betreibe private Internetseiten, die ich auch nach Wegfall des Kindergeldes weiter finanzieren möchte, da ich meine privaten Internetseiten nicht nach Wegfall des Kindergeldes verlieren möchte. Nach Wegfall des Kindergeldes habe ich monatlich kein einziges Einkommen mehr, bis auf die 50,00 Euro die ich monatlich von meinem Mann bekomme. Ich danke für Ihr Verständnis. Ich beabsichtige Geldbeträge, die ich durch berufliche Selbständigkeit verdient habe, in Zukunft verdienen möchte in einen besseren Schulabschluss und in eine Berufsausbildung zu investieren. Damit ich auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle finden und einen Beruf ausüben kann.
Sehr geehrte Fragestellerin,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Ein Konzept für das Betreiben eines Gewerbes konnte ich aufgrund Ihrer Schilderung noch nicht erkennen. Insbesondere da sie über keinerlei Rücklagen/Einkommen verfügen um Investitionen zu tätigen, Steuern und Gebühren zu bezahlen etc., halte ich einen Antrag auf Einwilligungsvorbehalt für nicht völlig unberechtigt. Sollte diesem Antrag stattgegeben werden und Sie wollen sich dagegen wehren, dann müsste gegen die Entscheidung des Gerichts entsprechendes Rechtsmittel eingelegt werden.
Es tut mir leid ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin