Baustopp per einstweiliger Verfügung; Grundbucheintrag durch Baufirma möglich???
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Die Baufirma will nun den Bauwerksvertrag weiter führen und mich dazu überreden, dass ich den Vertrag mit dem Architekturbüro fristlos kündige, wozu ich angeblich berechtigt wäre. ... Nun hat die Erstfirma bei mir angerufen, mir vorgeworfen, dass ich a)die neue Firma hier bauen lasse, obwohl ich wüßte, dass die von einem Betrüger beauftragt wurden b)deren Angebot zur Übernahme des Vertrages noch nicht angenommen habe c)deren Angebot zur Übernahme der Kosten für einen Anwalt noch nicht in Anspruch genommen habe und drohten gleich damit a)per einstweiliger Verfügung eine Baustopp zu erwirken, da die es nicht zulassen können, dass jemand an deren Eigentum (Achtung: die Baustoffe wurden an den Baustofflieferanten von der "Erstfirma" auch noch nicht gezahlt!!!) ... Ich bin mir nun ziemlich unsicher, was ich machen soll, denn wenn was an den Vorwürfen dran ist, wird mein Bau möglicherweise nicht fertig und dann gilt aber wohl auch kaum noch das Angebot der Erstfirma, den Vertrag zum gleichen Preis und Umfang usw. weiter zu führen.