kostenfestsetzung - Wer hat die Kosten des Verfügungsverfahrens, des Zwangsvollstreckungsverfahrens
vom 12.4.2006
20 €
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Ich bin der Meinung, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und deshalb die Kosten aus dem Verfügungsurteil dem Verfügungskläger aufzuerlegen sind. Wer hat die Kosten des Verfügungsverfahrens, des Zwangsvollstreckungsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens jeweils zu tragen?